Ausnahmegenehmigung von Parkverboten
Kurztext
Schwerbehinderte Personen können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Lichtbild
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
- Für den EU-gültigen Parkausweis: Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- Für den bundesweit gültigen Ausweis: Merkzeichen „G“ und „B“ und ein Grad der Behinderung von 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane
Service & Kontakt
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