Wir nehmen Maß

Ingenieure, Architekten und Bauherren brauchen verlässliche Daten und genaue Angaben zu Grundstücken und Gebäuden. Der Kreis Unna hat die passenden Informationen.

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Horstmann, Matthias

ALKIS-Migration

Der Kreis Unna informiert über die Umstellung der Daten des Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS): Die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in das neue Datenmodell GeoInfoDok 7.1.2 im Kreis Unna ist abgeschlossen. Die ALKIS Daten werden seit dem 08.01.2024 im neuen Referenzmodell GeoInfoDok 7.1.2 geführt. Die ALKIS-Daten werden über das  Landesportal NRW ausschließlich im neuen Datenformat bereitgestellt. Alle Erhebungsdaten sind im neuen Datenmodell einzureichen (NAS-ERH Format der GeoInfoDok 7.1.2).

Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermessung wird ein Grundstück durch eine neue Grenze in zwei Grundstücke aufgeteilt. Nach der Übernahme in das Kataster und der Fortführung des Grundbuchs kann ein Grundstück an einen anderen Eigentümer veräußert werden. Bei bebauten Grundstücken muss zuvor eine Teilungsgenehmigung bei der Bauordnungsbehörde eingeholt werden.

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Grenzvermessung

Bei einer Grenzvermessung wird eine verbindliche Aussage zu der Lage von vorhandenen Grenzen getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. Fehlende Grenzzeichen werden neu abgemarkt und in einem Grenztermin den betroffenen Nachbarn bekanntgegeben. Bestehende Unklarheiten über den Grenzverlauf können so beseitigt werden.

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Amtliche Grenzanzeige

Bei der amtlichen Grenzanzeige wird der Grenzverlauf in der Örtlichkeit angezeigt. Fehlende Abmarkungen werden nicht neu gesetzt und nur temporär in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Die Nachbarn werden nicht in einem Grenztermin beteiligt.

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Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung eines Gebäudes oder eines Gebäudeanbaus muss dieses amtlich eingemessen werden. Das Gebäude wird in das Liegenschaftskataster übernommen und die Eigentümer bekommen einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte zugeschickt.

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Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag wird von den Baugenehmigungsbehörden zur Beurteilung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigt. Dabei werden auf Grundlage der Liegenschaftskarte u.a. Geländehöhen, Gebäudehöhen, die bauplanerische Situation sowie der geplante Baukörper mit seinen Abstandsflächen in den Plan eingetragen.

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