Wahlen im Kreis Unna
Europawahl
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Jedes EU-Mitgliedsland legt für sich fest, an welchen Tagen in diesem Zeitraum die Wahl dort stattfindet. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Landrat Mario Löhr ist Kreiswahlleiter für den Kreis Unna und Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke stellvertretender Kreiswahlleiter.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Deutschland wählt insgesamt 96 Abgeordnete. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es werden Parteien und keine Direktkandidaten gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme, mit der sie Listenwahlvorschläge wählen. Die Listenwahlvorschläge können als gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder als Liste für nur ein Bundesland (Landesliste) aufgestellt werden.
- Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Kreis Unna über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern.
- Wahlhelferaufruf der Landeswahlleiterin NRW und des Innenministers NRW
- Muster-Stimmzettel
- Informationen der Bundeswahlleiterin zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik in ausgewählten Stimmbezirken
Ergebnisse früherer Europawahlen
Zuständigkeiten des Kreiswahlleiters
- Wahlorganisation für den Kreis Unna
- Beschaffung und Ausgabe der Stimmzettel
- Organisation und Abwicklung des Wahltages
- Ergebnisermittlung für den Kreis Unna
Nützliche Links mit weiteren Informationen
Bundestagswahl
Am 26. September 2021 ist der 20. Deutsche Bundestag gewählt worden. Bei der Bundestagswahl war der Landrat des Kreises Unna Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 144 Unna I. Zu diesem Wahlkreis gehören die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna.
Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm ist Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 145 Hamm – Unna II. Dazu gehören die Stadt Hamm sowie die kreisangehörigen Städte Lünen, Selm und Werne.
Zuständigkeiten des Kreiswahlleiters
- Organisation und Durchführung der Bundestagswahl im Wahlkreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Wahlkreises
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis
- Prüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge und zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
- Gestaltung, Druck und Ausgabe der Stimmzettel
- Ergebnisermittlung für den Wahlkreis
Landtagswahl
Landtagswahlen werden grundsätzlich alle fünf Jahre durchgeführt. Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
- Landtagswahl 2022
- Landtagswahl 2017
- Landtagswahl 2012 (und älter)
- Wahlrecht
Landtagswahlkreise im Kreis Unna
- Wahlkreis 115 Unna I (Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte, Unna)
- Wahlkreis 116 Unna II (Lünen, Selm, Werne)
- Wahlkreis 117 Unna III - Hamm II (Bergkamen, Bönen, Kamen, Hamm-Herringen)
Kreiswahlleiter
Der Landrat des Kreises Unna ist als zuständiger Kreiswahlleiter für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl in den Wahlkreisen verantwortlich. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
- Entgegennahme und Vorprüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge
- Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge durch den zuständigen Kreiswahlausschuss
- Veranlassung der Gestaltung, des Drucks und der Ausgabe der Stimmzettel
- Organisation und Abwicklung des Wahltages in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden der Wahlkreise
- Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen
Kommunalwahl (Landrat | Kreistag)
Die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreistag, Stadt- und Gemeinderäte, Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten) werden landeseinheitlich zeitgleich mit den Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister) sowie der Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) durchgeführt.
Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der oben genannten Wahlen werden im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung geregelt.
- Kommunalwahl 2020
- Kommunalwahl 2014
- Kommunalwahl 2009 (und älter)
- Wahlrecht
Zuständigkeiten des Kreises Unna
- Organisation und Durchführung der Kreistags- und Landratswahl
- Ergebnisermittlung
- Aufsichtsbehörde für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Kreisgebiet