Hilfen für Menschen mit Behinderung
Feststellung einer Behinderung | Behindertenausweis
Anträge auf Feststellung einer Behinderung können beim Kreis Unna gestellt werden. Entsprechende Schwerbehindertenausweise werden ebenfalls vom Kreis Unna ausgestellt. Mehr dazu im Serviceportal.
Dienstleistung
Zur Dienstleistung Schwerbehinderung
Weitere Informationen
Viele weitere Informationen sind auf den Seiten der Bezirksregierung zu finden. Auf den Seiten stehen viele Infos auch zum Behindertenausweis, zum Grad der Behinderung und zum Feststellungsverfahren.
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung gibt es Ausnahmen, damit sie leichter einen Parkplatz finden. Je nach Art der Behinderung kann der EU-Schwerbehindertenparkausweis – auch blauer Parkausweis genannt – oder eine Parkerleichterung – auch orangener Parkausweis genannt – beantragt werden.
Anträge von Menschen mit Behinderung aus den Gemeinden Bönen, Holzwickede und Fröndenberg/Ruhr bearbeitet der Kreis Unna. In den übrigen kreisangehörigen Städten können Anträge auf Behindertenparkausweise bei der jeweiligen Stadtverwaltung gestellt werden.
Dienstleistung
Widerspruch Schwerbehinderung
Wenn Sie mit der Entscheidung des Kreises Unna nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder persönlich zu Protokoll zu erklären, wobei unbedingt die Monatsfrist zu wahren ist.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, sofort eine ausführliche Begründung zu schreiben, reicht zunächst ein fristwahrender unbegründeter Widerspruch aus. Ihnen wird dann eine ausreichende Frist eingeräumt, um die Begründung oder neueste Befundberichte nachzureichen.
Aufgrund des Widerspruches überprüft der Kreis Unna seine eigene Entscheidung. Wenn sich herausstellt, dass die Entscheidung nicht richtig war, wird sie vom Kreis Unna durch einen sog. Abhilfebescheid geändert.
Wenn sich ergibt, dass die Entscheidung nicht zu beanstanden ist, wird die übergeordnete Behörde eingeschaltet. Dies ist die Bezirksregierung Münster. Ihr wird dann der Widerspruch mit der vollständigen Akte zugeleitet. An dieser Stelle werden nochmals alle Aspekte Ihres Verfahrens überprüft. Diese Prüfung kann dazu führen, dass Ihr Widerspruch doch noch erfolgreich ist und der Kreis Unna dann gebeten wird, Ihrem Widerspruch vollständig oder teilweise stattzugeben.
Das Ergebnis kann aber auch sein, dass die ursprüngliche Entscheidung von der Bezirksregierung bestätigt wird. In diesem Fall wird die Bezirksregierung Ihren Widerspruch durch einen sog. Widerspruchsbescheid zurückweisen.
Wenn Sie auch mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie vor dem zuständigen Sozialgericht Dortmund dagegen klagen.
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