Aufenthalt gestalten
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Aufenthaltstitel
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis) oder eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) ist im Serviceportal möglich.
Dienstleistung
Weitere Informationen (mehrsprachig)
For British nationals: How to obtain a residence card
Asylverfahren
Ausländer, die nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen, müssen das unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft tun und sich bei einer staatlichen Stelle melden. Das kann direkt an der Grenze passieren oder später im Inland. Zuständige Behörde für die Bearbeitung der Asylanträge und die Entscheidungen darüber ist:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Erkrather Straße 349
40231 Düsseldorf
Wie das Asylverfahren abläuft, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammengefasst:
Für die Dauer des Asylverfahrens wird den Antragstellern eine sogenannte Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Diese ist mit einer Wohnsitznahmeverpflichtung versehen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist während des laufenden Asylverfahrens grundsätzlich möglich:
Der Antrag ist vollständig vom Arbeitgeber auszufüllen und bei der Ausländerbehörde einzureichen. Die Prüfung des Antrages durch die Bundesagentur für Arbeit nimmt zwei bis vier Wochen in Anspruch. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
Weitere Informationen (mehrsprachig)
Einreise nach Deutschland
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern sie nicht per Gesetz davon befreit sind (z.B. EU-Bürger). Wer aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland einreist, benötigt dafür kein Visum.
Ausländer aus anderen Herkunftsländern hingegen schon. Die Ausländerbehörde berät während der Öffnungszeiten telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch darüber. Wer zur Einreise ein Visum benötigt, findet die entsprechenden Informationen hier:
Weitere Aufenthaltstitel neben dem Visum sind z. B. die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.
Dienstleistung
Weitere Informationen (mehrsprachig)
Besuchseinladung | Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einladen möchte, muss eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Die Beantragung der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung ist im Serviceportal möglich. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.
Dienstleistung
Einbürgerung
Die Ausländerbehörde des Kreises Unna ist auch zuständig für Einbürgerungen. Die Städte Unna und Lünen haben eigene Einbürgerungsbehörden. Dort gibt es auch Informationen zu den Einbürgerungsmöglichkeiten und die entsprechenden Antragsformulare.
Weitere Informationen gibt die Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna bei einem Beratungsgespräch.
Dienstleistung
Weitere Informationen
Namensänderung
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. In jedem Fall ist daher vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht erreicht werden kann. Für deren Entgegennahme sind die Standesämter zuständig.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz hat Ausnahmecharakter und dient ausschließlich dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall geprüft. Der „wichtige Grund“ ist vom Antragsteller nachvollziehbar darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Dienstleistung
Feststellung deutsche Staatsangehörigkeit
Einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann stellen, wer nachweislich ein Sachbescheidungsinteresse geltend machen kann.
Dazu muss ein Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Kreisverwaltung (außer in den Städten Lünen und Unna, die selbst Staatsangehörigkeitsbehörden sind) eingereicht werden.