Schulamt für den Kreis Unna

Das Schulamt für den Kreis Unna ist die untere staatliche Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt in seinem Gebiet die Dienst- und Fachaufsichten wahr.

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Kreis Unna

Organisation

Die Schulaufsicht wird von staatlichen Schulaufsichtsbeamten wahrgenommen. Die Schulaufsichtsbeamten stehen im Dienst des Landes NRW. Die Räumlichkeiten stellt der Kreis Unna zur Verfügung. Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen, den verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich.

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    Kontakt- und Organisationsplan Schulamt für den Kreis Unna 2024

Schulfachlicher Dienstbereich

Zu den Aufgaben des schulfachlichen Dienstbereiches gehören insbesondere pädagogische, unterrichtsfachliche sowie schul- und unterrichtsorganisatorische Angelegenheiten.

Bei dem Schulamt für den Kreis Unna sind fünf Schulaufsichtsbezirke eingerichtet:

  • Der Schulaufsichtsbezirk I (Förderschulen im Kreis Unna)   
  • Der Schulaufsichtsbezirk II (Grundschulen in Lünen, Selm, Werne)
  • Der Schulaufsichtsbezirk III (Grundschulen in Bergkamen, Bönen, Kamen)
  • Der Schulaufsichtsbezirk IV (Grundschulen in Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Unna) 
  • Der Schulaufsichtsbezirk V (Hauptschulen im Kreis Unna) 

Verwaltungsfachlicher Dienstbereich

Zu dem verwaltungsfachlichen Dienstbereich zählen die rechtlichen, vor allem

  • die verwaltungsrechtlichen,
  • beamtenrechtlichen,
  • haushaltsrechtlichen,
  • besoldungsrechtlichen
  • und tarifrechtlichen Angelegenheiten.

Hauptaufgabe stellt hierbei die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an den Grundschulen im Gebiet des Kreises Unna dar.

Darüber hinaus zählt die Bearbeitung von besonderen Schulpflicht- und Schulbesuchsangelegenheiten (einschließlich Ordnungswidrigkeitenverfahren) sowie die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Förderortes und Förderschwerpunktes zu den verwaltungsfachlichen Aufgaben des Schulamtes.

Inklusion | Sonderpädagogische Förderung

Die Landesregierung hat allen Schulämtern Stellen zur Koordination inklusiver Entwicklungen in Schulen zugewiesen.

  • Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Lernen
  • Systembezogene Begleitung und Beratung von Schulen bei der Vorbereitung und Umsetzung des Gemeinsamen Lernens
  • Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht bei Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
  • Beratung von Schulen in Fragen der AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) sowie einzelfallbezogene Beratung in Fragen sonderpädagogischer Diagnostik
  • Unterrichtsbezogene Begleitung und Beratung des Gemeinsamen Lernens
  • Durchführung von Dienstbesprechungen für sonderpädagogische Lehrkräfte in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein zusätzliches Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen und mindestens Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache haben.

Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Dieser Unterricht findet zusätzlich zum Regelunterricht statt (i.d.R. nachmittags). Da nicht an jedem Standort jede Herkunftssprache unterrichtet werden kann, werden teilweise Kinder aus mehreren Schulen gemeinsam unterrichtet.

Ziel

Die Herkunftssprache ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Ziel des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.

Anmeldung

Für die Planung und Organisation des HSU im Kreis Unna ist das Schulamt für den Kreis Unna zuständig. Alles rund um die Anmeldung regelt die Schule des Kindes. Wenn Bedarf an zusätzlichem HSU-Angebot besteht, übermittelt die Schule alle notwendigen Informationen hierzu an das Schulamt. 

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung findet in der Regel im Oktober/November bei der Anmeldung der neuen Erstklässler im Sekretariat der Schule statt, die das Kind regulär besucht (Pflichtschule). In den weiterführenden Schulen für Klasse 5 findet die Anmeldung im Februar statt. Der Einstieg ist grundsätzlich in jedem Jahrgang möglich. Die Anmeldung gilt über das Schuljahresende hinaus. Bei einem Schulwechsel ist eine erneute Anmeldung notwendig.

Die Abmeldung muss formlos schriftlich in der Pflichtschule erfolgen und bedarf eines Bestätigungsvermerks durch die Schulleitung. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende möglich.

Unterrichtzeiten

Das zusätzliche HSU-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I findet überwiegend nachmittags statt.

Teilnahme

Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt. 

Die HSU-Lehrkraft bescheinigt die Teilnahme und gibt eine Note. Die Lehrkräfte, die den Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, sind Beschäftigte des Landes NRW. Sie sind Muttersprachler und werden in der Regel an mehreren Schulen eingesetzt. Derzeit erteilen im Kreis Unna 31 qualifizierte Lehrkräfte den Herkunftssprachlichen Unterricht.

Die Schulleitung der Einsatzschule stellt die HSU-Teilnahmebescheinigung unterschrieben und gesiegelt aus und versendet sie an die jeweilige Pflichtschule der Schülerinnen und Schüler. Die Pflichtschule übernimmt die Note mit einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis unter „Bemerkungen/Hinweise“.

Sprachen

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    HSU Sprachangebot und Standorte Primarstufe
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    HSU Sprachangebot und Standorte Sekundarstufe I

Links

Weitere Informationen bei der Bezirksregierung Arnsberg

Forumlare und mehr

Flyer und Anmeldeformulare sind in der Mediathek unter „HSU“ zu finden.

Anträge und Formulare