Zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.

Kurztext

Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können im Kreishaus Unna, im Kreishaus Lünen oder im Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
  • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • gültiges Ausweisdokument

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 4, 10, 15 - 17, 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Voraussetzungen

  • (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
  • Mindestalter: 
    Klasse Mindestalter
    AM

    16 Jahre 

    bzw. 15 Jahre nach § 6 Abs. 5a StVG

    A1 16 Jahre
    A2 18 Jahre
    A

    24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang

    21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

    20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

    B, BE

    18 Jahre

    bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren

    T 16 Jahre
    L 16 Jahre

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Sofern Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten, fügen Sie dem Antrag das Zusatzblatt (PDF) bei. 

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. 

Nur für Fahrschulen: Hier finden Sie die Registriermöglichkeiten für die online Beantragung von  Führerscheinen.

Frist

Ein Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Kosten

  • Erteilung Fahrerlaubnis: 44,70 €
  • ggf. + Doppelklassengebühr: 9,50 € (mit Probezeit) / 8,70 € (ohne Probezeit)
  • zusätzliche Kosten bei Eintragung der Schlüsselzahl 197 (Klasse B): 28,60 € 
  • ggf. Direktversand: 5,50 €