Bei der Errichtung und Änderung von Werbeanlagen ist ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren zu stellen.
Kurztext
In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen geprüft.
Erforderliche Unterlagen
Die Bauvorlagen sind in mindestens 3-facher Ausfertigung erforderlich:
- Antragsformular
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage
- farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage
- Angaben über die veranschlagten Herstellungskosten
Rechtsgrundlage
§ 64 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Voraussetzungen
Die Bauvorlagen müssen von einer*einem Entwurfsverfasser*in anerkannt sein.
Mit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2019 wurden die Anforderungen an vollständige Bauanträge erweitert. Der eingereichte Bauantrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gestellten Frist eingereicht, gilt der Bauantrag als zurückgenommen (§ 71 Bau O NRW 2018).
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf Grundlage der Herstellungskosten.