Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (18-21 Jahre), denen eine Straftat vorgeworfen wird.
Kurztext
Die Mitarbeitenden des Bereichs Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) bieten folgende Dienstleistungen an:
- Beratung/Begleitung bereits vor Vernehmung der Polizei
- Vermittlung in Verfahren, die durch die Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt werden
- Kontaktaufnahme bei Anklageerhebung
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Begleitung auch nach der Entscheidung des Gerichts
- PDF-Datei: 155 kB
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Voraussetzungen
Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf bei dem Vorwurf einer Straftat.
Service & Kontakt
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Durch die Inanspruchnahme des Beratungs- oder Unterstützungsangebotes entstehen keine Kosten.