Straßenwärter*in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Beschreibung
Als Straßenwärter*in sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand von Straßen, Autobahnen, Parkplätzen sowie den dazugehörigen Grünflächen zuständig und sorgen dafür, dass Gefahrenquellen und Schäden beseitigt werden. Dabei sind Sie überwiegend im Außendienst tätig. Ihre Hauptaufgaben sind insbesondere:
- die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Verkehrswegen
- Beseitigung von Verschmutzungen
- Reparatur von Fahrbahnflächen
- Sicherung von Bau- und Unfallstellen
- Winterdienst
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung gliedert sich in theoretische Abschnitte am Hellweg-Berufskolleg in Unna und in praktische Ausbildungsabschnitte. Diese finden
- im Fachbereich "Bauen und Planen" am kreiseigenen Bauhof, Florianstraße 7, 59423 Unna,
- bei der DEULA Westfalen-Lippe GmbH, Dr. Rau-Allee 71, 48231 Warendorf,
- und im Ausbildungszentrum der Bauindustrie Hamm, Berufsförderungswerk NRW e. V., Brombergstraße 4 – 6, 59065 Hamm,
statt.
Einstellungsvoraussetzungen
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Eignung für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE
- Erfolgreiches Absolvieren des Auswahlverfahrens
Außerdem wird von Ihnen Lern- und Leistungsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit erwartet.
Ausbildungsbeginn und -dauer
Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre.
Ausbildungsinhalte
Die theoretische Ausbildung erfolgt an einem oder zwei Wochentagen (vom Ausbildungsjahr abhängig) am Hellweg-Berufskolleg, Platanenallee 18, 59425 Unna.
Unterrichtet wird in berufsbezogenen Fächern, beispielsweise:
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Bauwerkinstandhaltung
- Verkehrsflächeninstandhaltung
- Straßenverkehrssicherung
und in berufsübergreifenden Lernbereichen, beispielsweise:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
In der praktischen Ausbildung erlernen Sie unter anderem:
- Grundfertigkeiten im Beton-, Stahlbeton- und Holzbau
- Handhabung von Vermessungsgeräten und Durchführung einfacher Vermessungsarbeiten
- Arbeiten mit Kunststoffen, Anstrichmitteln, Folien und Metallen
- Herstellung und Unterhaltung des Straßenoberbaus und Entwässerungseinrichtungen
- Begrünung und Pflege unbefestigter Flächen, Gehölzpflege und Holzeinschlag
- Anbringung und Unterhaltung von Verkehrszeichen und Einrichtungen gemäß StVO
- Handhabung und Wartung einschlägiger Werkzeuge, Geräte und Maschinen der Fahrzeuge
Monatliches Ausbildungsentgelt (brutto)
1. Ausbildungsjahr | 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr | 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr | 1.314,02 Euro
+ ggf. vermögenswirksame Leistung | 13,29 Euro
Vergütung nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung (brutto)
Entgeltgruppe 6 nach TVöD VKA | ab 01.03.2024 mind. 3.042,04 Euro
+ Vermögenswirksame Leistungen | 6,65 Euro
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ausbildungsleitung Susanne Brüggenhorst oder die Leitung des Kreisbauhofs Dennis Mocker (0 23 03 27-20 66) zur Verfügung.