Sie benötigen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses?

Kurztext

Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, in der Verträge über Grundstücksübertragungen in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst werden.

Auf Antrag werden kostenpflichtig anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Weist der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nach, erhält er die Auskunft in nicht anonymisierter Form.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antrag

Rechtsgrundlage

§ 195 Baugesetzbuch

§ 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW

§ 4 Datenschutzgesetz NRW

Voraussetzungen

Für nicht anonymisierte Auskünfte:

Nachweis des berechtigten Interesses

Service & Kontakt

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Kosten

Nach Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW und Kostentarif.