Sie benötigen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses?
Kurztext
Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, in der Verträge über Grundstücksübertragungen in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst werden.
Auf Antrag werden kostenpflichtig anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Weist der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nach, erhält er die Auskunft in nicht anonymisierter Form.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage
§ 195 Baugesetzbuch
§ 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW
§ 4 Datenschutzgesetz NRW
Voraussetzungen
Für nicht anonymisierte Auskünfte:
Nachweis des berechtigten Interesses
Service & Kontakt
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Kosten
Nach Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW und Kostentarif.