Die Kündigung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
Kurztext
Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes ist der zugrundeliegende Sachverhalt rechtlich zu bewerten sowie die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenabteilung
- Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur (ggf.)
- Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlage
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Voraussetzungen
Im Kündigungsschutz ist der Betriebssitz ausschlaggebend.
Service & Kontakt
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