Die Kündigung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.

Kurztext

Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes ist der zugrundeliegende Sachverhalt rechtlich zu bewerten sowie die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenabteilung
  • Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur (ggf.)
  • Arbeitsvertrag

Rechtsgrundlage

  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Voraussetzungen

Im Kündigungsschutz ist der Betriebssitz ausschlaggebend.

Service & Kontakt

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