Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sowie deren Arbeitgeber können Geldleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erhalten.
Kurztext
Die Fachstelle berät im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sowie über die Gewährung finanzieller Hilfen an Arbeitgeber und/oder schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen.
Erforderliche Unterlagen
- entsprechender Förderantrag
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenabteilung
- Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur (ggf.)
- Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Voraussetzungen
Bei den Geldleistungen richtet sich die Zuständigkeit der Fachstelle nach dem Ort des geförderten Arbeitsplatzes bzw. bei Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach dem Wohnsitz des schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen und bei Wohnungshilfen am Ort der geförderten oder zu fördernden Wohnung.
Service & Kontakt
Hier geht es zu den Anträgen:
- Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen
- Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitnehmer*innen
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.