Ein Fahrzeug wurde im Ausland erworben und soll im Kreis Unna zugelassen werden.

Kurztext

Im Ausland wurde ein Fahrzeug erworben. Es handelt sich um ein Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeug und soll im Kreis Unna zugelassen werden.  

Rechtsgrundlage

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 

Erforderliche Unterlagen

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
  • wenn kein CoC vorliegt, ein Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV); Achtung: Bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
  • bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV); EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung oder nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • bei Neufahrzeugen ist eine Bescheinigung notwendig, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden sowie dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • im Einzelfall ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
  • eine Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern) 
  • den Kaufvertrag / die Rechnung (mit eingetragener Fahrgestellnummer)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung in Original ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht

Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten


Bei importierten Fahrzeugen ist eine Onlinezulassung nicht möglich.

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughaltende Person ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)

Hinweis:

  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

ab 34,40 €

je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.