Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Unna können auf Antrag gefördert werden.

Kurztext

Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Unna sind zahlreiche Förderpositionen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung wie Investitionskosten, Zuschüsse zu Freizeiten oder Projekten, Bildungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeitende enthalten.

Hier gelangen Sie zu dem Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025.

Erforderliche Unterlagen

Für die Berechnung und Bewilligung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aus- und Fortbildung / Bildungsveranstaltungen
  • Freizeiten
  • Öffentliche Veranstaltungen
    • Inhaltliches Programm (mit Stundenangaben)
    • Erfahrungsbericht
  • Internationale Begegnungen
    • Teilnehmerliste
    • Aufenthaltsbestätigung
    • Inhaltliches Programm
    • Ausführlicher Erfahrungsbericht

Nach erfolgter Maßnahme wird noch der Verwendungsnachweis benötigt.

Rechtsgrundlage

§§ 11-14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Voraussetzungen

  • nach § 75 SGB VIII "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe"
  • Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nach dem Jugendförderplan des Kreises Unna (Teil 2, Förderpositionen 2.2-2.6)

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

  • Förderposition 2.2: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Förderposition 2.3-2.6: jeweils 01.03. des Jahres