Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Unna können auf Antrag gefördert werden.
Kurztext
Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Unna sind zahlreiche Förderpositionen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung wie Investitionskosten, Zuschüsse zu Freizeiten oder Projekten, Bildungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeitende enthalten.
Hier gelangen Sie zu dem Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025.
Erforderliche Unterlagen
Für die Berechnung und Bewilligung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aus- und Fortbildung / Bildungsveranstaltungen
- Teilnehmerliste
- Aufenthaltsbestätigung
- Inhaltliches Programm
- Freizeiten
- Teilnehmerliste
- Aufenthaltsbestätigung
- kurzes Programm
- Öffentliche Veranstaltungen
- Inhaltliches Programm (mit Stundenangaben)
- Erfahrungsbericht
- Internationale Begegnungen
- Teilnehmerliste
- Aufenthaltsbestätigung
- Inhaltliches Programm
- Ausführlicher Erfahrungsbericht
Nach erfolgter Maßnahme wird noch der Verwendungsnachweis benötigt.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- nach § 75 SGB VIII "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe"
- Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nach dem Jugendförderplan des Kreises Unna (Teil 2, Förderpositionen 2.2-2.6)
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
- Förderposition 2.2: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Förderposition 2.3-2.6: jeweils 01.03. des Jahres