Mit einer Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden.
Kurztext
Für alle Vorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, kann im Vorfeld zu einzelnen bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlichen Fragen, die selbstständig beurteilt werden können, ein Vorbescheid beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular sowie alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
§ 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
Voraussetzungen
Wenn die Fragen, über die entschieden werden soll, die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes betreffen, müssen die Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier geht es zum Antrag (PDF) für das vereinfachte Verfahren.
Hier geht es zu den Anlagen zum Antrag:
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bauvorhaben im Außenbereich
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr wird je nach Umfang der Fragestellungen im Verhältnis zum gesamten Prüfumfang eines Baugenehmigungsverfahrens anteilig ermittelt.