Pferdebesitzer*innen in Nordrhein-Westfalen, die ihr Pferd kremieren lassen möchten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes.
Kurztext
Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter Unternehmen, welche eine Beseitigungspflicht haben, zu überlassen. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) zur Abholung und Kremierung von Equiden zu stellen.
Hier geht es zum Merkblatt (PDF).
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage
§ 4 Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Voraussetzungen
Service & Kontakt
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Hier geht es zum Merkblatt (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Kosten
120 €