Pferdebesitzer*innen in Nordrhein-Westfalen, die ihr Pferd kremieren lassen möchten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes.

Kurztext

Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter Unternehmen, welche eine Beseitigungspflicht haben, zu überlassen. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) zur Abholung und Kremierung von Equiden zu stellen.

Hier geht es zum Merkblatt (PDF)

Erforderliche Unterlagen

Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung von Equiden

Rechtsgrundlage

§ 4 Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

Voraussetzungen

Der/die Tierarzt*in, der/die das Tier euthanasiert hat, bescheinigt auf dem Antrag, dass keine Anzeichen auf eine gelistete Tierseuche vorliegen. Anhand der Transpondernummer ist das Tier dem Equidenpass zuzuordnen.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Hier geht es zum Merkblatt (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.


Frist

Nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind tote Equiden unverzüglich zum Tierkrematorium oder einem zugelassenen Zwischenbehandlungsbetrieb zu transportieren

Kosten

120 €