Jedes Paar und jede Einzelperson, die ein fremdes oder verwandtes Kind auf Dauer oder zeitlich begrenzt aufnehmen möchte, muss zuvor vom Pflegekinderdienst ihres Wohnortes überprüft werden
Kurztext
Wir
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- beraten Sie, wenn Sie Ihr Kind in Pflege geben möchten
- suchen Familien für Kinder, die dauerhaft in einer Familie aufwachsen sollen
- suchen Familien, die ein Kind / Kinder für eine bestimmte Zeit aufnehmen
- überprüfen und schulen Pflegeelternbewerber
- vermitteln Kinder in geeignete Familien
- organisieren bei Bedarf ergänzende Hilfen
- fördern Pflegeelternkontakte und Fortbildungen
- stehen Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie
- erteilen eine Pflegeerlaubnis gem. § 44 SGB VIII
Erforderliche Unterlagen
- Bewerberfragebogen
- Ärztliches Attest
- Schweigepflichtentbindung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen
- Aktuelle Schufa-Auskunft
- Einkommensnachweis
- Ausführlicher Lebenslauf/Lebensgeschichte
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Grundgesetz (GG)
Voraussetzungen
- Geordnete familiäre und finanzielle Verhältnisse
- Angemessener Wohnraum
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Keine schweren oder einschränkenden Vorerkrankungen
- Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Adoptiveltern
- Erfolgreiche Teilnahme an dem Überprüfungsverfahren für Pflegeltern
Service & Kontakt
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Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.