Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Behörde entzogen, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Kurztext
Welche Unterlagen für eine Neuerteilung vorzulegen sind und welcher Aufwand für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Entscheidend sind dabei unter anderem der Grund für die Entziehung und mögliche weitere persönliche Gründe. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache zu den bekannten Öffnungszeiten sinnvoll, um eine individuelle Beratung anbieten zu können.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Identitätsnachweis
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Typ O – zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Mögliche Eignungsbedenken müssen Sie durch Vorlage zusätzlicher Unterlagen (Gutachten etc.) ausräumen. Welche das sind, teilt Ihnen die Führerscheinstelle bei Ihrer persönlichen Vorsprache bzw. nach Auswertung von Akte und Unterlagen mit
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Ärztliches Gutachten nach Fahrerlaubnisverordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Fahrerlaubnisverordnung
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Voraussetzungen
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre
- nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder
- nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Sofern Sie eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorlegen müssen, finden Sie diese hier.
Hier können Sie den Direktversand beantragen.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Die Antragstellung für diese Dienstleistung kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten:
Montag | 07.30 - 16.30 Uhr |
Dienstag |
07.30 - 16.30 Uhr |
Mittwoch |
07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag |
07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag |
07.30 - 12.30 Uhr |
Kosten
Je nach Einzelfall und Aufwand kann sich die Gebühr für Ihren Antrag auf 115 € bis 256 € belaufen.
Für den Direktversand fallen ggf. Kosten i. H. v. 5,50 € an.
Es können weitere Kosten hinzukommen, z. B. wenn Begutachtungen oder Prüfungen erforderlich werden.