Der Fahrqualifizierungsnachweis ist für alle gewerblichen Fahrer*innen Pflicht.
Kurztext
Seit Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrer*innen keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrer*innen erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung im Original
Rechtsgrundlage
§§1-11 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Voraussetzungen
Alle Busfahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2009 erwerben, müssen zunächst die Grundqualifikation über folgende Möglichkeiten erwerben:
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum*r „Berufskraftfahrer*in“, zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten
- Erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung bei der Industrie-und Handelskammer
- Erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikation bei der Industrie-und Handelskammer
Haben Sie ihre Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben, sind Sie bereits grundqualifiziert. In diesem Fall erfolgt der FQN durch Vorlage sogenannter Weiterbildungsmodule.
Service & Kontakt
Der Antrag kann nur vor Ort gestellt werden.
Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Diese Dienstleistung kann ausschließlich im Kreishaus Unna beantragt werden.
Kosten
- 32,50 €
- 39,50 € mit vorläufigem FQN
- Lieferzeit ca. 10 Arbeitstage durch die Bundesdruckerei per Direktversand nach Hause