Falls jemand durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, bietet das Betreuungsrecht Schutz, sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein.
Kurztext
Grundsätzlich ist die rechtliche Betreuung eine freiwillige Maßnahme, die das Einverständnis der Betroffenen voraussetzt. Eine Betreuung gegen den Willen kann nur eingerichtet werden, wenn die betroffene Person krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den freien Willen zu äußern.
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Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Service & Kontakt
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Frist
Bei der Beantragung sind keine Fristen zu beachten.
Eine rechtliche Betreuung kann für maximal sieben Jahre eingerichtet werden. Dann erfolgen eine Überprüfung und ggf. eine Verlängerung. Eine Aufhebung kann jederzeit im laufenden Verfahren auf Wunsch der Betroffenen erfolgen.