Falls jemand durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, bietet das Betreuungsrecht Schutz, sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein.

Kurztext

Grundsätzlich ist die rechtliche Betreuung eine freiwillige Maßnahme, die das Einverständnis der Betroffenen voraussetzt. Eine Betreuung gegen den Willen kann nur eingerichtet werden, wenn die betroffene Person krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den freien Willen zu äußern.

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Erforderliche Unterlagen

Sofern vorhanden, können ärztliche Gutachten eingereicht werden. Grundsätzlich sind sie jedoch nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

§§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Voraussetzungen

Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, wird durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet.

Service & Kontakt

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Frist

Bei der Beantragung sind keine Fristen zu beachten.

Eine rechtliche Betreuung kann für maximal sieben Jahre eingerichtet werden. Dann erfolgen eine Überprüfung und ggf. eine Verlängerung. Eine Aufhebung kann jederzeit im laufenden Verfahren auf Wunsch der Betroffenen erfolgen.

Kosten

Eine Kostenbeteiligung wird durch die Rechtspflege der zuständigen Amtsgerichte geprüft und entschieden.