Wer Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt zunächst eine Fahrlehrererlaubnis.

Kurztext

Wer Fahrschüler*innen ausbilden möchte, bedarf der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt. Beweber*innen um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhalten zunächst eine Anwärterbefugnis. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem*der Inhaber*in einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Von der Anwärterbefugnis darf nur unselbstständig im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit dem*der Inhaber*n einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Kopie Ausweisdokument
  • Lebenslauf
  • Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind, oder Nachweis durch einen gültigen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse C oder D
  • Kopie des Führerscheins
  • Nachweis über die Berufsausbildung
  • Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG

Nach Abschluss der Fahrlehrerausbildung sind nachzureichen:

  • Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 4 Fahrlehrergesetz

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre 
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Fachliche und pädagogische Eignung
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Mindestens drei Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B 
  • Erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).

Alternativ geht es hier zu den Anträgen (PDF):

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Innerhalb von 3 Jahren nach der Ausbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin

Kosten

  • Erteilung Anwärterbefugnis: 40,90 €
  • Erteilung Fahrlehrerlaubnis: 40,90 €