Ändert sich die Geschäftsführung des Verkehrsunternehmens, ist dies der Genehmigungsbehörde mitzuteilen.
Kurztext
Ändert sich nach Erteilung einer Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr die Geschäftsführung eines als juristische Person geführten Verkehrsunternehmens, ist dies der Genehmigungsbehörde mitzuteilen und die Genehmigungsbehörde hat die Zuverlässigkeit des neuen Geschäftsführers zu prüfen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF)
- Kopie des Ausweises
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Aktuelle Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 2 c GewO
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- § 1 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Voraussetzungen
- gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
unverzüglich; spätestens 28 Tage nach Änderung
Kosten
100 €