Wenn eine Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.
Kurztext
Wird eine beglaubigte Kopie oder Ausfertigung im Bereich des (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehrs gestohlen oder ist unauffindbar verloren gegangen ist, kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF)
- ggf. polizeiliche Anzeige
- ggf. eidesstattliche Versicherung
- im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden
- Fahrzeugliste
- Eigenkapitalnachweis
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- Rn. 26 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Voraussetzungen
- gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr
Service & Kontakt
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Frist
unverzüglich nach Bekanntwerden des Verlusts
Kosten
73,50 € je Ersatzurkunde