Erweitert sich nach Erteilung einer Genehmigung der Fuhrpark eines Verkehrsunternehmens, sind weitere Ausfertigungen / beglaubigte Kopien zu beantragen.
Kurztext
Erweitert sich nach Erteilung einer Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr der Fuhrpark eines Verkehrsunternehmens, sind weitere Ausfertigungen/beglaubigte Kopien zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF)
- ggf. Mietverträge o.ä. Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Verfügung stehen
- Fahrzeugliste
- ggf. Eigenkapitalnachweis
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Voraussetzungen
- gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
unverzüglich; spätestens 28 Tage nach Änderung
Kosten
105 € je Ausfertigung/beglaubigter Kopie