Sollte sich nach Erteilung einer Genehmigung eine Änderung des Unternehmens ergeben, ist dies mitzuteilen und ggf. ist die Urkunde zu berichtigen.
Kurztext
Ändert sich nach Erteilung der Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr bspw. der Name des Unternehmens, die Adresse o.ä., ist dies mit Nachweis der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen und ggf. die Urkunde (Gemeinschaftslizenz nebst beglaubigten Kopien bzw. Erlaubnis nebst ggf. Ausfertigungen) zu berichtigen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geänderte Gewerbeanmeldung
- Ggf. geänderter Auszug aus dem Handelsregister
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- § 2 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Voraussetzungen
Es muss bereits eine gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr bestehen.
Service & Kontakt
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Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
unverzüglich; spätestens innerhalb von 28 Tage nach Änderung
Kosten
- ab 58 €
- zusätzliche Kosten je Ausfertigung/beglaubigter Kopie