Wer gewerblichen (grenzüberschreitenden) Güterkraftverkehr betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnisurkunde.
Kurztext
Wer als Unternehmer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einsetzt, braucht hierfür eine Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz.
Auch Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderung mit Fahrzeugen durchführen und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Das Unternehmen muss zuverlässig und fachlich geeignet sein, über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit, eine Niederlassung und entsprechende Fahrzeuge verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag (PDF) auf Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz
- ggf. Handelsregisterauszug mit aktueller Bestätigung des Amtsgerichtes
- ggf. aktuelle beglaubigte Abschrift/en des Gesellschaftsvertrages
- Fahrzeugliste, ggf. Mietverträge o.ä. Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Verfügung stehen
- Eigenkapitalnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtverwaltung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Träger der Sozialversicherungen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (des Inhabers bzw. bei einer juristischen Person für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (des Inhabers bzw. bei einer juristischen Person für die vertretungsberechtigten Organe wie bspw. die Geschäftsführer)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Arbeitsvertrag zwischen dem Verkehrsleiter und dem Unternehmen
- Angabe, ob und wenn ja bei wie vielen Unternehmen mit wie vielen Fahrzeugen der Verkehrsleiter noch tätig ist
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde des Verkehrsleiters
- Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Art. 3, 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Unternehmers, des Unternehmen und des Verkehrsleiters
- ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung
- Verfügung über eine Niederlassung und entsprechende Fahrzeuge
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).
Alternativ geht es hier zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
ab 525,00 €
zusätzliche Kosten je Ausfertigung/beglaubigter Kopie