Wer außerhalb der Europäischen Union Auto fahren möchte, benötigt eventuell einen internationalen Führerschein.
Kurztext
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Côte d’Ivoire, Georgien, Guyana, Iran, Israel, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kongo, Kuwait, Marokko, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Niger, Nord-Mazedonien, Pakistan, Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Uruguay, USA, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik
Erforderliche Unterlagen
- Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild
- Ausweisdokument
- Vollmacht, bei Antragsstellung durch eine dritte Person
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- Muster nach dem Straßenverkehrsabkommen der Länder von 1968
- Muster nach dem Straßenverkehrsabkommen der Länder von 1962
Voraussetzungen
- Vorlage des europäischen Kartenführerscheines
Service & Kontakt
Da bislang nur eine persönliche Antragsstellung durch Sie oder eine bevollmächtigte Person möglich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
- Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 ist drei Jahre gültig.
- Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1962 ist ein Jahr gültig.
Kosten
- 14,70 €
- 15,50 € bei Aushändigung während der Probezeit