Wenn Sie bereits einen gültigen Führerschein besitzen, können Sie diesen um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern.
Kurztext
Die Verlängerung der oben genannten Führerscheinklassen richtet sich an:
- Inhaber*innen der alten Klasse 2 (Klasse C/CE nach heutigem Recht) bei Erreichen des 50. Lebensjahres
- bei Ablauf der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (nach 5 Jahren)
Erforderliche Unterlagen
- ärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
- gültiges Ausweisdokument
- ggf. Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung für die Schlüsselzahl 95
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (nur für die D-Klassen)
- Reaktionstest, bei einer Verlängerung die über das 50. Lebensjahr hinausgeht (nur für die D-Klassen)
Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 24 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Voraussetzungen
- (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
- Vorbesitz mind. einer der oben genannten Klassen
- Klasse nicht länger als 7 Jahre abgelaufen
Service & Kontakt
Der Antrag muss im Kreishaus Unna gestellt werden.
Möchten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen, können Sie den Direktversand beantragen.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Die Verlängerung für die oben genannten Fahrerlaubnisklassen kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.
Frist
Kosten
- Verlängerung des Führerscheines: 43,90 €
- ggf. vorläufiger Führerschein: 9 €
- ggf. Direktversand des Führerscheines: 5,50 €