Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) sind monatliche Elternbeiträge zu entrichten.
Kurztext
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) können Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) festgesetzt werden, soweit die Inanspruchnahme nicht beitragsfrei ist.
Nach Anmeldung in einer Einrichtung (Kindergarten oder Tagespflege) werden Sie vom Kreis Unna angeschrieben. Im Anschluss werden dann nach Einreichung erforderlicher Unterlagen die Elternbeiträge festgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
- Selbsteinschätzungsbogen/verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen (bitte nur bei der Erstaufnahme des Kindes in einer Tageseinrichtung verwenden)
Achtung! Das Dokument gilt für Tageseinrichtungen und Tagespflege in den Kommunen Bönen, Fröndenberg und Holzwickede!
- Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- Elternbeitragssatzung Kreis Unna (gültig bis 31.07.2023)
- Elternbeitragssatzung Kreis Unna (gültig bis 31.07.2024)
- Elternbeitragssatzung Kreis Unna (gültig ab 01.08.2024)
- Elternbeitragstabelle Kreis Unna (gültig bis 31.07.2024)
- Elternbeitragstabelle Kreis Unna (gültig ab 01.08.2024)
Voraussetzungen
Service & Kontakt
Hier können Sie angeforderte bzw. erforderliche Unterlagen hochladen.
Hier geht es zum SEPA-Mandat (PDF).
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.