Für die Zulassung von Fahrzeugen kann bereits im Vorfeld ein Kennzeichen reserviert werden.

Kurztext

Sie können bereits vor der Zulassung Ihres Fahrzeugs ein bestimmtes Kennzeichen reservieren.

Es kann sowohl ein

  • Serienkennzeichen (Buchstaben- und Ziffernkombination wird vorgegeben) als auch ein
  • Wunschkennzeichen (freie Wahl der Buchstaben- und Ziffernkombination) reserviert werden.

Für den Kreis Unna können folgende Unterscheidungskennzeichen reserviert werden:

  • UN-
  • LÜN-
  • LH-

Eine Reservierung der kreiseigenen Unterscheidungskennzeichen (UN-, LÜN-) kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

Das Unterscheidungskennzeichen LH- wird durch den Kreis Coesfeld verwaltet und kann dort reserviert werden. Im Rahmen der Reservierung wird eine Reservierungsnummer vergeben, welche für die Zulassung im Kreis Unna vorgelegt werden muss.

Durch die Zulassungsstelle wird geprüft, ob das reservierte Kennzeichen für die Zulassung verwendet werden kann und ob dieses zur Verfügung steht.

Hinweise:

  • Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Kennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde einem Fahrzeug zugeteilt.
  • Ein Kennzeichen darf insgesamt nicht mehr als 8 Stellen haben (alle Buchstaben und Ziffern).
  • Die Reservierung von zweistelligen Kennzeichen ist nicht möglich.
  • Auswärtige Unterscheidungskennzeichen (z.B. DO, MK, HAM, B etc.) können nicht reserviert werden.
  • Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und die Ziffernkombination 88 dürfen nicht verwendet werden.
  • Bei der Kennzeichenreservierung sind die Zusätze E (Elektrofahrzeug) und H (Oldtimerfahrzeug) sowie ein Saisonzeitraum nicht mit anzugeben. Allerdings werden diese bei der Kennzeichengröße berücksichtigt, sodass das reservierte Kennzeichen nicht mehr als 7 Stellen haben darf.

Erforderliche Unterlagen

Bei Reservierung des Unterscheidungskennzeichens LH- ist die entsprechende Reservierungsnummer vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

Das Fahrzeug wird im Kreis Unna zugelassen.

Service & Kontakt

Betriebsferien vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar.

Neue Regel der Führerschein- und Zulassungsstellen des Kreises Unna: Seit September ist ein Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich!

  • Hier geht es zum Online-Verfahren für die kreiseigenen Unterscheidungskennzeichen (UN-, LÜN-).
  • Hier geht es zum Online-Verfahren für das Unterscheidungskennzeichen LH-. 

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten

Frist

Es gibt zwei Arten der Kennzeichenreservierung:

  • Für eine Halterin/einen Halter: Die Reservierung ist für 3 Monate gültig und kann max. dreimal verlängert werden (insgesamt max. 1 Jahr).
  • Für ein Fahrzeug: Die Reservierung ist für 1 Jahr gültig und kann nach einer Fahrzeugabmeldung erfolgen.

Kosten

  • Reservierungsgebühr grds. 2,60 €
  • bei Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 €
  • Verlängerung einer Reservierung (max. 3 Verlängerungen à 90 Tage möglich) je 2,60 €