Jede Person, die eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, benötigt eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Kurztext
Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die z. B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder bei gewerbsmäßigen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Der Kreis Unna bietet diese Belehrung digital an und hat das Technologiezentrum Glehn mit der Durchführung der Online-Belehrungen beauftragt. Die Online-Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Einwilligung für Minderjährige zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Bitte beachten Sie, dass die Einwilligung für Minderjährige vor dem Belehrungstermin an die Mailadresse ifsg@tz-glehn.de gesendet werden muss.
Rechtsgrundlage
- §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Voraussetzungen
- Personenkreis i.S.d. § 42 IfSG
- Aufnahme einer der o.g. Tätigkeiten innerhalb der nächsten drei Monate
- keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG
Service & Kontakt
Die Durchführung der Hygienebelehrung wird als Online-Verfahren bereitgestellt. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Informationen:
Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte unter folgendem Link an und buchen einen Termin: https://un.gotzg.de/
Bitte starten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
Kontaktdaten können Sie hier finden.
- PDF-Datei: 870 kB
- PDF-Datei: 411 kB
Frist
Kosten
Gebühr: 25 €
Gebührenbefreiung: für Schüler*innen der kreiseigenen Schulen
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- Hellweg Berufskolleg Unna
- Märkisches Berufskolleg Unna
- Hansa Berufskolleg Unna
- Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne
- Lippe Berufskolleg Lünen
- Jakob-Muth-Schule in Unna
- Förderzentrum Nord in Lünen und Selm
- Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede
- Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen-Heil
- Sonnenschule in Kamen-Heeren
- Regenbogenschule in Bergkamen und Fröndenberg/Ruhr
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Zahlungsarten: Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal
Die Möglichkeit der Gebührenreduzierung besteht für:
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- ehrenamtliche Tätigkeiten (15 Euro)
- Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen (Gebühr entfällt):
- Hellweg Berufskolleg Unna
- Märkisches Berufskolleg Unna
- Hansa Berufskolleg Unna
- Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne
- Lippe Berufskolleg Lünen
- Jakob-Muth-Schule Unna (ehemals Förderzentrum Unna)
- Förderzentrum Nord in Lünen und Selm
- Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede
- Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Bergkamen-Heil
- Sonnenschule in Kamen-Heeren
- Regenbogenschule in Bergkamen und Fröndenberg/Ruhr
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WICHTIGER HINWEIS:
Eine entsprechende Schulbescheinigung mit Stempel oder Ehrenamtsbescheinigung mit Stempel ist eingescannt oder als Foto per E-Mail vor der Anmeldung an ifsg@tz-glehn.de einzureichen.
Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit einem Gutscheincode, sofern der Nachweis ausreicht. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform eine Belehrung gebührenreduziert oder gebührenbefreit buchen.