Ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
soll in den Kreis Unna umgeschrieben werden.
Kurztext
Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Unna) stattgefunden hat. Ist das Fahrzeug zugelassen, kann das bisherige Fahrzeugkennzeichen behalten werden. Auch nach einem Umzug in den Kreis Unna (Halter*in bleibt gleich) ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich.
Weitere Informationen für Personen, die aus der Ukraine in den Kreis Unna gezogen sind, finden Sie hier.
Hinweis:
Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.
Erforderliche Unterlagen
Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht
Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II)
- ggf. Kennzeichenschilder
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat (nur wenn Bankverbindung sich geändert hat oder Kennzeichen gewechselt wird)
- bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht
Hinweise: Bei Kennzeichenmitnahme ist die Vorlage der ZB II nur notwendig, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll. Zuvor muss bei dem*der Einwohner*in die neue Adresse registriert sein.
Hinweise:
Bei Einzelunternehme/Freiberufler*innen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen
Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):
Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/ einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)
Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:
schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
Bei Online-Zulassungen erhalten Sie weitere Informationen hier.
Rechtsgrundlage
- §§ 13 und 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Voraussetzungen
Privatpersonen:
- Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet
Firmen:
- Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Betriebsstätten selbständige Zweigniederlassung
Hinweis:
- Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
- Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgänge)
Voraussetzungen für die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein
- Wohnungswechsel/Betriebssitzwechsel in den Kreis Unna aus einem anderen Zulassungsbezirk oder Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeuges
Service & Kontakt
- Hier geht es zum Online-Antrag.
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Terminvereinbarung (falls Sie Ihr Fahrzeug persönlich umschreiben lassen möchten).
- Hier geht es zum SEPA-Lastschriftmandat (PDF).
- Hier geht es zur Kennzeichenreservierung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
- Kosten vor Ort: Mit Kennzeichen Siegel ab 27,70 €, ohne Kennzeichen Siegel ab 24,20 €
- Kosten online: Mit Kennzeichen Siegel ab 12,10 €, ohne Kennzeichen Siegel ab 9,90 €
- je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen (z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen etc.)