Das Elterngeld ist eine Transferleistung für Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage.

Kurztext

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen erzielen, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen erzielt haben.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation der antragsstellenden Person und von der Elterngeld-Variante, für die sie sich entscheidet.

Weitere Hinweise zum Elterngeld und dem Antragsverfahren finden Sie hier:


* Eine Vorabberechnung des Elterngeldanspruchs ist grundsätzlich nicht von der Elterngeldstelle durchführbar bzw. möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Elterngeldantrag im Original
  • Die Original-Geburtsurkunde des Kindes mit dem Zusatz „Zur Beantragung von Elterngeld“ (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt). Kam das Kind außerhalb der EU zur Welt, wird für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt
  • Eine Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), wenn die Antragsteller Staatsangehörige eines Landes sind, welches weder der Europäischen Union (EU) noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört

Sofern das Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragt wird, werden zusätzlich benötigt:

  • Bei nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit die Einkommensnachweise (alle Seiten der Gehaltsabrechnungen in Kopie) der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes (Vater) bzw. der letzten zwölf Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bis zur Abgabe des Elterngeldantrages (Mutter) 
  • Elternzeitbescheinigung/ -bestätigung von Ihrem Arbeitgeber
  • Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte legen bitte die Kopie des Einkommensteuerbescheides für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt sowie die ausgefüllte Erklärung für Selbständige vor. Sofern auch eine nichtselbstständige Beschäftigung vorlag, sind auch die Gehaltsabrechnungen aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt vorzulegen.
  • Nachgeburtliche Mutterschaftsgeldbescheinigung von der Krankenkasse (bei  Beamtinnen Nachweis über die Dauer der Mutterschutzfrist des Dienstherrn)
  • Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung seit Beginn der Mutterschutzfrist)
  • Wenn der Antrag als Alleinerziehende/r gestellt wird: Aktuelle Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse II oder einen Nachweis des Finanzamtes, dass die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 24b EStG erfüllt sind
  • Ggf. Nachweis über erhaltene Einkommensersatzleistungen      

Rechtsgrundlage

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Voraussetzungen

  • Geburt eines Kindes 
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 32 Stunden pro Woche

Service & Kontakt

Hier geht zum Online-Antrag.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Achtung! Mit dem Online-Antrag kann Elterngeld nur erstmalig elektronisch beantragt werden. Bei Änderungsmitteilungen bitte die übrigen Kontaktmöglichkeiten zur Elterngeldstelle nutzen.

Hier geht es alternativ zu den Anträgen (PDF):

Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.


Frist

Der Antrag sollte zeitnah nach der Geburt des Kindes gestellt werden, damit das Elterngeld auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Elterngeld wird maximal für drei Monate rückwirkend gezahlt.