Wer im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Kurztext
Die Erlaubnis, auch „Pulverschein“ genannt, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit Sprengstoffen und den Erwerb von Sprengstoffen. Erforderlich ist dazu u.a. ein Bedürfnisnachweis über ein begründetes, persönliches Interesse am Umgang mit Sprengstoffen (z.B. bei Sportschützen, Jäger*innen).
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fachkundezeugnis
Rechtsgrundlage
§§ 8 und 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Voraussetzungen
- Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
- Bedürfnis für die Erteilung/Verlängerung der Erlaubnis
- Fachkundezeugnis
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Körperliche/persönliche Eignung
- Wohnsitz im Kreis Unna
- EU-Staatsangehörigkeit
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung persönlichen Kontakt zu uns auf.
Hier finden Sie das Merkblatt zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver im privaten Bereich.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Die Gültigkeit einer Sprengstofferlaubnis/-verlängerung ist auf fünf Jahre befristet.
Kosten
80 € bis 400 €