Wer gewerbsmäßig als Immobilienvermittler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in tätig werden möchte, muss eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen.
Kurztext
Zur Erlangung der Erlaubnis nach § 34c GewO müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung stellen. Die Aufnahme der Tätigkeit kann erst nach Erlaubniserteilung durch die Behörde erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Wie zum Beispiel:
- Führungszeugnis der Belegart „0“ (Beantragung beim Bürgerbüro der Wohnortsbehörde),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung beim Bürgerbüro der Wohnortbehörde),
- Bescheinigung in Steuersachen (Beantragung beim zuständigen Finanzamt),
- Handelsregister- bzw. Genossenschaftsregisterauszug (bei bestehender juristischer Person/Beantragung beim zuständigen Amtsgericht),
- Notarieller Gesellschaftsvertrag (bei juristischer Person in Gründung),
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO
- Antrag auf Delegation der Weiterbeildung durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtsperson/en (nur im Falle der Delegation)
Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anträgen.
Rechtsgrundlage
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 1 - 22 (Anlagen 1 und 2) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- der*die Antragstellende muss gewerberechtlich zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).
Alternativ geht es hier zum Antrag - juristische Person (PDF) und zum Antrag - natürliche Person (PDF).
Hier geht es zum Antrag auf Delegation der Weiterbildung durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtsperson/en
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
100 € bis 5.000 €