Für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist eine Versandhandelserlaubnis erforderlich.
Kurztext
Die Versandhandelserlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen.
Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen werden.
Bei beabsichtigter Nutzung von Betriebsräumen unter einer anderen Adresse als in der Betriebserlaubnis der Apotheke aufgeführt, ist eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal
alternativ formloser Antrag mit Bezug auf § 11a ApoG - Ausführliche schriftliche Versicherung über die Einhaltung der Anforderungen nach § 11a ApoG
- Verfahrensanweisungen, welche die Umsetzung von § 11a ApoG regeln, in Kopie
- Angaben zum geplanten Umfang des Versandhandels (z. B. elektronischer Handel, Beauftragung eines Transportunternehmens, apothekeneigener Botendienst)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apotheke (soweit elektronischer Handel geplant ist)
- Erklärung, ob zum Versandhandel die genehmigten Apothekenbetriebsräume oder weitere Räume genutzt werden sollen (bei Nutzung zusätzlicher Betriebsräume: Angaben zu Größe, Beschaffenheit und Einrichtung unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
- Angabe aller Kontaktdaten, die für Bestellungen genutzt werden können (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Homepage)
Rechtsgrundlage
- Apothekengesetz (ApoG)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Voraussetzungen
- Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal).
Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Frist
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kosten
Gebührenpflicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenrahmen: 100 bis 2.500 € (je nach zeitlichem Aufwand)