Wer in Nordrhein-Westfalen eine öffentlich geförderte Wohnung
beziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein.
Kurztext
Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Wer in Bönen, Holzwickede oder Fröndenberg wohnt oder bereits eine Wohnung in diesen Kommunen gefunden hat, kann diesen beim Kreis Unna beantragen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ist der WBS für den Bezug einer Wohnung, innerhalb eines Jahres gültig.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Identitätsnachweise (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsangehörigen bzw. zukünftigen Haushaltsangehörigen für das gesamte Kalenderjahr vor Antragstellung, sowie für das laufende Kalenderjahr bis zur Antragstellung
- weitere Unterlagen können notwendig sein
Rechtsgrundlage
- §§ 13-15, 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre mit Zustimmung der gesetzlich vertretenden Person
- Dauerhafte Wohnsitzbegründung in der BRD für den*die Antragsteller*in und die Haushaltsangehörigen
- Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen
- Einhaltung von Wohnungsgrößen
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Darüberhinaus müssen Sie noch eine Erklärung zu Ihrem Einkommen abgeben:
- Anlage 1a: Wohnungsuchende, Wohnungsinhaber*innen
- Anlage 1b: Haushaltsangehörige Personen
Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Eine Antragstellung ist zu jeder Zeit möglich. Entscheidend ist jedoch, dass der WBS vor Unterzeichnung des Mietvertrages oder Schlüsselübergabe, dem*der zukünftigen Vermieter*in übergeben wird.
Kosten
5 bis 10 € (Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins)