Das Kulturlandschaftsprogramm NRW enthält zahlreiche Förderangebote, die sich speziell an Landwirte richten.

Kurztext

Für die Bewilligung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ist der Kreis Unna zuständig. In erster Linie fördert er die Extensivierung der Ackernutzung sowie der Grünlandnutzung in bestimmten Gebieten des Kreises (Förderkulisse). Zu diesem Zweck werden Landwirten verschiedene "Bewirtschaftungspakete" angeboten. Je nach Umfang der Bewirtschaftungseinschränkungen und -auflagen gewähren wir Fördersummen bei Ackerextensivierungen bis zu 2240 Euro und bei Grünlandextensivierungen bis zu 710 Euro pro Hektar und Jahr. Die Bewirtschaftungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren. 

Das Kulturlandschaftsprogramm wird über die EU kofinanziert. Der Anteil der über die EU-Kofinanzierung hinausgeht wird aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.


Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Förderfläche liegt innerhalb des Kreises Unna oder der Stadt Hamm in einer an dem jeweiligen Ziel ausgerichteten Förderkulisse
  • Förderkulisse Ackermaßnahmen und Pflege von Streuobstwiesen: Gesamtes Kreisgebiet und Stadtgebiet Hamm, Förderung Grünlandmaßnahmen in festgelegter Kulisse
  • Gefördert wird nach fachlicher Beurteilung durch die Untere Naturschutzbehörde und der Biologischen Station Unna | Dortmund
  • Antragsteller ist Landwirt oder anderer Landbewirtschafter
  • Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre
  • Vertragsbeginn ist der 1. Januar eines jeden Jahres

Service & Kontakt

Gerne berät der Fachbereich bei der Auswahl eines geeigneten Bewirtschaftungspaketes.

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Frist

Der Grundantrag ist bis 30.6. beim Kreis Unna über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer zu stellen.