Wer Wohnraum für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen im Kreisgebiet Unna schafft, wird mit einem zinsgünstigen Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen der NRW.Bank unterstützt.

Kurztext

Gefördert wird die Neuschaffung von Mietobjekten in Mehrfamilien- sowie Mieteinfamilienhäusern. Mit der Förderung geht eine Mietpreis- und Belegungsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren einher. Die Mietwohnung darf während der Bindung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu einer festgelegten Miete vermietet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mietwohnraumförderung Informationsflyer NRW.Bank 2022

Erforderliche Unterlagen

Die individuell erforderlichen Unterlagen werden erst nach einem Beratungsgespräch angefordert.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
  • Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD): Wohnraumförderungsbestimmungen

Service & Kontakt

Bitte vereinbaren Sie vor einer Antragsstellung einen Beratungstermin.

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Eine Förderberatung sowie Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidend ist, dass vor Erteilung der Förderzusage keine Darlehensverträge abgeschlossen werden dürfen sowie vorab nicht mit dem Bauvorhaben begonnen werden darf.

Kosten

Die Gebühren betragen 0,4 % der Darlehenssumme.