Bei einem Kauf oder Verkauf eines Grundstückes empfiehlt es sich, eine Auskunft aus dem Altlastenkataster zu beantragen.

Kurztext

Im Altlastenkataster werden Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen erfasst. Die ermittelten Daten und Informationen werden in einer Datenbank zusammengeführt und fortlaufend aktualisiert. Die Darstellung der Flächen erfolgt mit Hilfe eines Geoinformationssystems.

Ist das Grundstück im Kataster eingetragen, könnten weitere Kosten auf den jeweiligen Grundstückseigentümer durch eventuelle Sanierungsmaßnahmen zukommen oder Schutzmaßnahmen ausgesprochen werden, die ggf. den Wert des Grundstückes mindern.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Fax, Post oder E-mail) mit folgenden Angaben:

  • Name und Adresse des Antragstellers,
  • Adresse sowie Gemarkung, Flur, Flurstück des Objektes, für das die Auskunft erteilt werden soll

Einverständniserklärung des Eigentümers

Rechtsgrundlage

  • § 2 Umweltinformationsgesetz (UIG NRW)
  • § 5 und 8 Landesbodenschutzgesetz NRW

Voraussetzungen

  • Das Grundstück muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden. Aus Gründen des Datenschutzes wird die Altlastenauskunft nur an den Eigentümer erteilt. Es ist möglich, eine Einverständniserklärung / Vollmacht / Beauftragung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Auskunft an andere Personen erteilt werden darf.
  • Ist das Grundstück bereits veräußert und die Grundbuchumschreibung noch nicht erfolgt, kann auch (auszugsweise) der Kaufvertrag oder die Auflassungsvormerkung vorgelegt werden.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern.

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

  • 35 € für eine negative Auskunft (d.h. keine Eintragung vorhanden)
  • 70 – 500 € für eine Auskunft, wenn eine Eintragung im Altlastenkataster existiert
  • Die Verwaltungsgebühren werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz wird vom Ministerium festgesetzt und beträgt derzeit 70 €.