Wird bei einem belasteten Grundstück ein kleiner Teil verkauft (abgeschrieben), so kann bescheinigt werden, dass es unschädlich ist, wenn das Recht nur auf dem größeren Teil verbleibt.
Kurztext
Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück.
Für eine Rechtsänderung wird regelmäßig eine Bewilligung oder eine Löschung durch den oder die Berechtigten verlangt. Das Unschädlichkeitszeugnis dient hauptsächlich dazu, diese Bewilligung zu einer beabsichtigten Rechtsänderung zu ersetzen.
Erforderliche Unterlagen
- Grundbuchauszüge
- Kaufvertrag
- Angabe der berechtigte Person
Rechtsgrundlage
- § 875 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über Unschädlichkeitszeugnis in NRW (UZG NRW)
Voraussetzungen
Abschreibung muss unschädlich sein; i.d.R. soll das 1:10-Verhältnis zur Fläche nicht überschritten werden.
Service & Kontakt
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Kosten
Die Kosten werden nach Zeitaufwand berechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde 23 €, höchstens jedoch 5.000 €