Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie?
Kurztext
Der Gutachterausschuss erstellt in seinem Zuständigkeitsbereich Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Erforderliche Unterlagen
Wird mit Ihnen abgesprochen bei Kontaktaufnahme nach Antragstellung.
Rechtsgrundlage
- § 193 Baugesetzbuch
- § 45 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse: Eigentümer oder Bevollmächtigte
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Hier geht es zum Antrag (PDF)
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Die Kosten werden entsprechend der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW und des Kostentarifs ermittelt.
Grundaufwand:
Für Immobilien mit einem Marktwert bis einschließlich 1.000.000 € entstehen Gebühren in Höhe von 0,2 % des Wertes, zuzüglich 1.250 € und gültiger Mehrwertsteuer.