Im Kreis Unna gibt es verschiedene Reitwege in der freien Landschaft und im Wald. Für deren Nutzung ist ein gültiges Reitkennzeichen erforderlich.
Kurztext
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reiten bzw. ein Pferd führen möchte, benötigt ein gültiges Reitkennzeichen. Dieses kann beim Kreis Unna beantragt werden und ist bei allen Ausritten in der freien Landschaft oder im Wald beidseitig und gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes anzubringen. Der Kreis Unna bietet an, zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres die Reiterplaketten für das laufende Jahr automatisch zuzusenden. Die erforderliche Einverständniserklärung ist dem Antragsformular beigefügt. Die Ausgabe des Reitkennzeichens ist mit der Erhebung einer Reitabgabe verbunden. Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden u.a. auch für die Anlage und Unterhaltung der Reitwege verwendet.
Rechtsgrundlage
§ 62 Landesnaturschutzgesetz NRW
Voraussetzungen
Wohnort des Halters/der Halterin im Kreis Unna
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Für Privatpersonen:
Erstbeantragung: 25 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (13,50 €)
Folgebeantragung: 25 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (5,50 €)
Für Reiterhöfe:
Erstbeantragung: 75 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (13,50 €)
Folgebeantragung: 75 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (5,50 €)