Wer ein artgeschütztes Tier hält, muss das Tier bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden und nach Abgabe (Halterwechsel) oder Tod des Tieres abmelden.

Kurztext

Die Anmeldung des Tieres muss schriftlich erfolgen durch Vorlage des Herkunftsnachweises bzw. der EG-Bescheinigung und Mitteilung darüber, wann und von wem das Tier übernommen wurde. Bei Abgabe oder Tod des Tieres muss ebenfalls eine schriftliche Mitteilung erfolgen. Ebenso ist ein Wohnortwechsel des Halters anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Herkunftsnachweis
  • EG-Bescheinigung
  • Kaufvertrag (nicht bei Wohnortwechsel und Tier verstorben)
  • Personalausweis

Rechtsgrundlage

§ 7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Voraussetzungen

Wohnsitz im Kreis Unna

Service & Kontakt

Frist

Die An- und Abmeldung des Tieres haben unverzüglich nach der Übernahme / Abgabe zu erfolgen. Gleiches gilt für die Mitteilung über den Wohnortwechsel.

Kosten

Die An- bzw. Abmeldung und Anzeige Wohnortwechsel sind kostenlos.