Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Kurztext
Um einen Fischereischein zu erhalten, muss eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgelegt und bestanden werden. Als Nachweis über die bestandene Prüfung dient das Fischerprüfungszeugnis, welches ein Leben lang gültig ist.
Die Fischerprüfung können Sie beim Kreis Unna ablegen. Den Fischereischein können Sie sich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ausstellen lassen.
Falls Sie für die Vorbereitung zur Fischerprüfung Lehrgangsleiter und Ansprechpartner suchen, finden Sie diese hier.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o. Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Rechtsgrundlage
- § 31 Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG)
- §§ 1-8 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein*e Betreuer*in auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderungen bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes durch die Untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Service & Kontakt
Die nächste Fischerprüfung findet im Zeitraum vom 04. bis 08. November 2024 statt.
Anmeldefrist (letzter Tag der Anmeldung): 07. Oktober 2024
Hier geht es zum Online-Antrag.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Kosten
- Ablegen der Fischerprüfung: 50 €
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes: 15 €
- Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: 30 €