Unternehmen müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.
Kurztext
Zur Absicherung von Arbeiten im Straßenverkehr ist die Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich. Hierin wird festgelegt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Örtlichkeit
- Lage der Arbeitsstelle
- Art der Arbeiten
- Beginn
- Dauer
- Ende
- Verkehrszeichenpläne
- Umleitungsstrecken
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
Arbeitsstelle befindet sich in der Kommune Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Vier Wochen vor Beginn der Arbeiten
Kosten
Rahmengebühr: 10,20 bis 767,00 €