Unternehmen müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.

Kurztext

Zur Absicherung von Arbeiten im Straßenverkehr ist die Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich. Hierin wird festgelegt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Lage der Arbeitsstelle
  • Art der Arbeiten
  • Beginn
  • Dauer
  • Ende
  • Verkehrszeichenpläne
  • Umleitungsstrecken

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzungen

Arbeitsstelle befindet sich in der Kommune Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Vier Wochen vor Beginn der Arbeiten

Kosten

Rahmengebühr: 10,20 bis 767,00 €