Ambulante Alten- und Pflegedienste können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.
Kurztext
Ambulante soziale Dienste können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Service & Kontakt
Der Antrag kann formlos per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Voraussetzungen
- Firmensitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
- Feste Firmenaufschrift auf den eingesetzten Fahrzeugen
Kosten
100,00 € pro Fahrzeug
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr