Ambulante Alten- und Pflegedienste können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.

Kurztext

Ambulante soziale Dienste können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugscheine

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Service & Kontakt

Der Antrag kann formlos per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. 

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
  • Feste Firmenaufschrift auf den eingesetzten Fahrzeugen

Kosten

100,00 € pro Fahrzeug
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr