Handwerksbetriebe können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften beantragen.
Kurztext
Verkehrszeichen schränken das Parken in vielen Straßenabschnitten ein. Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- u. Montagefahrzeuge einsetzen, können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
- Firmensitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
- Service- oder Montagefahrzeug mit fester Firmenaufschrift versehen
Service & Kontakt
Hier geht es zum Antrag (PDF).
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
150,00 € pro Fahrzeug, Gültigkeit: 1 Jahr