Für mehr Sicherheit

Verkehrsschilder aufstellen, Tempolimits einführen, über Unfallhäufungsstellen beraten und auch bei Baustellen sichere Umleitungen und Absperrungen anordnen – das sind die Aufgaben der Verkehrssicherung. Das Ziel: die Straßen sicherer machen.

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Foto: nowofoto.de Olaf Nowotworsky

Anordnung von Schildern

Als Straßenverkehrsbehörde für die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie für die Stadt Fröndenberg/Ruhr regelt, lenkt und beschränkt der Kreis Unna für diese Stadt- und Gemeindegebiete den Verkehr auf Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen (ausgenommen Autobahnen) durch die Anordnung von Schildern.

Bevor Straßenverkehrsschilder angeordnet werden, sind in den meisten Fällen Ortsbesichtigungen, Verkehrsbeobachtungen, Verkehrsmessungen, Unfalldatenauswertungen etc. erforderlich, um herauszufinden, ob ein Schild an diesem Ort sinnvoll ist.

Verkehrszeichen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgestellt werden: Die Hürden sind gerade bei Verkehrszeichen wie LKW-Fahrverboten oder Tempolimits sehr hoch. Diese hat das Verkehrsministerium festegelegt.

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Verkehrssicherheit

Ausnahmen von der StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält überwiegend allgemeine Bestimmungen, die Einzelinteressen häufig unberücksichtigt lassen. Es gibt aber die Möglichkeit zur Ausnahme, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Das gilt zum Beispiel bei 

  • Halte- und Parkverboten für Menschen mit Behinderung
  • dem Verbot, Waren und Leistungen auf der Straße anzubieten
  • dem Anlegen von Sicherheitsgurten und dem Tragen von Schutzhelmen

Der Kreis nimmt diese Aufgabe auf Antrag der Betroffenen für die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie die Stadt Fröndenberg wahr. In den übrigen kreisangehörigen Städten können Anträge bei der jeweiligen Stadtverwaltung gestellt werden.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Ob Radsport, Marathon, Schützenfeste oder Karneval: Geht es über die Straßen, müssen die Teilnehmer – und auch die übrigen Verkehrsteilnehmer – geschützt werden. Deshalb sind solche Veranstaltungen erlaubnispflichtig, soweit es sich nicht um kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen handelt.

Der Kreis Unna erteilt als Straßenverkehrsbehörde für die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie die Stadt Fröndenberg/Ruhr die Genehmigungen. Darüber hinaus ist der Kreis zuständige Genehmigungsbehörde, wenn eine Veranstaltung über das Gebiet einer Gemeinde oder Stadt hinausgeht.

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Martinsumzüge | Laternenumzüge | Nikolausumzüge (PDF)

Merkblatt für die Durchführung von Schützenumzügen (PDF)

Handwerker-Parkausweis

Der Handwerker-Parkausweis soll Handwerkern ihre Arbeit in der Stadt erleichtern. Für Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Bönen, Fröndenberg/Ruhr oder Holzwickede ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna für die Erteilung des Handwerker-Parkausweises zuständig.

Dienstleistung

Parkausweis Handwerker

Parkerleichterung für Pflegedienste

Beim Kreis kann eine kreisweite Parkerleichterung für ambulante Alten- und Pflegedienste beantragt werden.

Dienstleistung

Parkerleichterung für ambulante soziale Dienste